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Allgemeine Geschäftsbedingungen
drinkdirect Handels- und Vertriebs GmbH
1. Allgemeines – Geltungsbereich
- 1.1 Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich diese AGB; entgegenstehende AGB des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn wir seinen uns bekannten Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
- 1.2 Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
2. Bestellungen und Auftragsbestätigung
- Der Kaufvertrag kommt zustande aufgrund einer Bestellung des Käufers bei einem Bevollmächtigten der drinkdirect Handels- und Vertriebs GmbH.
3. Prospekte, Preislisten, Preise, Pfand, Versandkosten
- 3.1. Das in unseren Prospekten, Preislisten und Werbeunterlagen enthaltene Warenangebot ist freibleibend. Jahrgänge können sich ändern.
- 3.2. Die in unseren Prospekten und Preislisten angegebenen Preise werden mit Herausgabe eines neuen Prospektes oder einer neuen Preisliste ungültig. Die Preise für Sonderangebote gelten nur nach Maßgabe dieses Angebots und sind beschränkt auf den bei Herausgabe des Sonderangebots vorhandenen Warenbestand.
- 3.3. Auf die in unseren Preislisten gegenüber Wiederverkäufern angegebenen Preisen ist die Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten. Ändert sich der Umsatzsteuersatz bis zum Abschluss des Kaufvertrages, ermäßigt oder erhöht sich der Kaufpreis entsprechend.
- 3.4. Leergutrücknahmen werden durch den Fahrer auf einem separaten Retourenschein vermerkt, den der Kunde in Kopie bekommt und gegenzeichnet. Eventuelle Gutschriften werden automatisch vom Wert der nächsten Lieferung abgezogen (versetzte Pfandgutschrift).
- 3.5. Frei-Haus-Versand erfolgt im Raum Berlin ab einem Nettowarenwert von 250,- € bzw. 66 LogEh. Bei Bestellungen in geringerem Umfang berechnen wir einen Zustellaufschlag in Höhe von 35,- €. Die genannten Preise verstehen sich bei Abnahme von Kartonware.
- 3.6. Aufschläge für Anbruch: 0,10 Euro pro Liter-, 0,7 l-, 0,5 l-, sowie 0,35l- Flasche
- 3.7. Für Kommissionslieferungen gilt grundsätzlich eine Abnahmeverpflichtung von 50% der gelieferten Waren als vereinbart. Im Falle einer Rücknahme von Waren über diese Regelung hinaus, berechnen wir eine retourabhängige Kommissionsgebühr von bis zu 15% auf den zurückgefühten Nettowarenwert zzgl. Umsatzsteuer, je Transportweg d.h. Hin- und Abtransport werden gesondert in Rechnung gestellt. Im Falle einer Rücknahme von Waren über diese Regelung hinaus, wird mit dem Kunden eine seperate Kommissionsvereinbarung getroffen.
- 3.8. Der Versand im Raum Berlin erfolgt durch Spedition oder eigene LKW, deutschlandweit durch Spedition. Wünscht der Käufer eine andere Art des Versands, insbesondere Expressversand, werden Mehrkosten zzgl. Umsatzsteuer gesondert berechnet.
- 3.9. Holt der Käufer die Ware von unserem Lager ab, werden Versandkosten nicht berechnet; er hat bei Erreichen der für den Frei-Haus-Versand maßgeblichen Mindestmenge keinen Anspruch auf Gutschrift ersparter Versandkosten. Wird der Käufer direkt ab Lager unseres Lieferanten beliefert, gelten die Lieferbedingungen für Frei-Haus-Versand des jeweiligen Lieferanten.
- 3.10. Auf das Leergut geleistete Pfandzahlungen oder Kautionen dienen nur als Sicherheit. Das Leergut wird nur zurückgenommen, wenn es unbeschadet und wieder verwendbar ist. Die drinkdirect Handels- und Vertriebs GmbH ist berechtigt, Mehrrücklieferungen von Leergut zurückzuweisen. Fremdleergut wird nicht angenommen.
4. Lieferzeiten, Lieferhindernisse, Rücktritt
- 4.1. Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich.
- 4.2. Stellt sich nach Abschluss des Kaufvertrages heraus, dass der Vorlieferant entgültig nicht liefert, oder das Einfuhrbeschränkungen den Bezug der Ware auf unabsehbare Zeit hindern, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder – sofern nur ein Teil der vereinbarten Lieferungen betroffen ist – insoweit den Rücktritt zu erklären.
- 4.3. Treten nach Abschluss des Kaufvertrages für uns unvorsehbare und unvermeidbare Kostensteigerungen dadurch ein, dass wir für den Bezug der betreffenden Waren höhere Preise zahlen müssen oder Zoll- oder Steuererhöhungen (nicht Umsatzsteuer) eintreten, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder – sofern nur ein Teil der vereinbarten Lieferungen betroffen ist – insoweit den Rücktritt zu erklären.
5. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versendung
- 5.1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
- 5.2. Wir versenden die Ware ab unserem Lager oder bei Direktlieferung ab Lager unseres Lieferanten auf Gefahr des Käufers an den von ihm gewünschten Versandtort. Gibt er einen solchen nicht an, ist Versandtort die von ihm angegebene Geschäftsadresse. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, erfolgt die Versendung auf Gefahr des Käufers.
- 5.3. Wenn wir mit dem Käufer keine andere Art der Versendung vereinbart haben, erfolgt die Versendung der Ware kostenfrei durch uns. § 447 Abs. 1 BGB bleibt unberührt
- 5.4. Der Käufer hat bei Abladung der Ware sofort auf Fehlmengen oder Transportschäden , insbesondere auf Bruch, zu untersuchen und die Fehlmengen und den entstandenen Schaden auf dem Frachtbrief, gesondert nach Sorten, quittieren zu lassen, um die Ansprüche an uns geltend zu machen. Eine Schadensmitteilung die nicht auf dem Frachtbrief bereits vermerkt ist, muss spätestens 1 Woche nach Ablieferung zugegangen sein.
6. Gewährleistung und Haftung
- 6.1. Soweit im nachfolgenden nicht anders geregelt, übernehmen wir die Gewährleistung für mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- 6.2. Soweit nicht das Leben, der Körper oder die Gesundheit des Käufers durch unser Verschulden zu Schaden gekommen ist, eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wurde, ist eine Haftung wegen uns zur Last fallender einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt für jeden Anspruch, ohne Rücksicht auf seine Rechtsnatur.
- 6.3. Die vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Handlungen unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen.
- 6.4. Das Ausscheiden von Kristallen (Weinstein) ist kein Mangel.
- 6.5. Rückbier bzw. Premixbehälter kann nur innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung angenommen werden. Es werden nur die Mengen vergütet, die tatsächlich zurückgegeben und von dem jeweiligen Lieferanten als Rückbier oder Qualitätsmangel anerkannt werden.
7. Kaufpreisfälligkeit, Skonti, Zahlungsverzug, Rücklastschriften
- 7.1. Der Kaufpreis ist unverzüglich nach Empfang und ohne Abzug zu bezahlen. Vom Kunden sind bei Zahlung Name, Kundennummer, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum anzugeben.
- 7.2. Die drinkdirect Handels- und Vertriebs GmbH ist berechtigt, eingehende Zahlungen des Kunden nach Ihrer Wahl, auch auf ältere Forderungen, gleich welcher Art zu buchen.
- 7.3. Ist der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in banküblicher Höhe z.Zt. von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber 10% zu berechnen. Eine nachträglich von uns eingeräumte Stundung berührt vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung nicht die Verzinsungspflicht.
- 7.4. Sollte die Lastschrift (z. B. durch fehlerhafte Angabe der Bankverbindung) nicht zustande kommen, so stellen wir nachträglich die angefallene Rücklastschriftgebühr und zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 10.00 € in Rechnung.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltung
- 8.1. Der Käufer darf gegenüber der Kaufpreisforderung nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. Die Aufrechnung ist auch dann möglich, wenn die Forderungen des Käufers unbestritten sind.
9. Eigentumsvorbehalt unverlängerter Eigentumsvorbehalt
- 9.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen.
- 9.2. Ist der Käufer Kaufmann und gehört der Kaufvertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes oder ist der Käufer juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen vor.
- 9.3. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltswaren selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen. Wir können die Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis widerrufen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Der Käufer tritt bereits jetzt an uns alle Forderungen die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirb, und Ansprüche aus Versicherungsleistungen wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung an uns sicherheitshalber in voller Höhe ab. Der Käufer ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderung ermächtigt. Wir werden den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist.
- 9.4. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen zu geben. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten und uns bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen, insbesondere seinerseits die notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung unserer Rechte einzulegen.
- 9.5. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu versichern. Er tritt schon jetzt etwaige Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen Untergangs oder Verschlechterung der Vorbehaltsware an uns ab.
- 9.6. Übersteigt der bei einer Verwertung realisierbare Wert der sicherungsübereigneten Gegenstände den Wert der offenen uns originär zustehenden Forderungen um mehr als 10%, so stehen dem Käufer hinsichtlich des übersteigenden Teilsein Freigabeanspruch zu. Die Deckungsgrenze von 10% gilt als erreicht, wenn der aktuelle Marktwert des Sicherungsgutes 50% über dem Wert der gesicherten originären Forderungen liegt. Uns bleibt es unbenommen, ein darüber hinausgehendes Sicherungsbedürfnis nachzuweisen.
10. Datenspeicherung
- 10.1. Unser Kunde willigt in die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch deren Speicherung zu unseren eigenen wirtschaftlichen Zwecken ohne weitere Übermittlung an Dritte ein. Eine Übermittlung der Daten kommt nur an den für das Verwenderunternehmen zuständigen Handelsvertreter in Betracht.
- 10.2. Gibt der Kunde seinen Geschäftsbetrieb auf, hat er uns hiervon unverzüglich unter Angabe des Aufgabedatums schriftlich zu benachrichtigen.
11. Erklärungen, Schriftform
- 1.1. Soweit in diesen AGB nichts anderes vorgesehen ist, sind Erklärungen des Käufers ausschließlich an uns zu richten. Gibt er Erklärungen anderen Personen gegenüber ab, z. B. einem Handelsvertreter, sind diese Erklärungen erst wirksam, wenn sie bei uns eingegangen sind.
- 11.2. Soweit unsere AGB für Erklärungen, Schriftlichkeit vorsehen ist diese Form auch über Übermittlung durch Telefax, Telegramm oder E-Mail gewährt.
12. Auslandsberührung, Gerichtsstand
- 12.1. Der Kaufvertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung von UN Kaufrecht wird ausgeschlossen.
- 12.2. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist der Sitz unserer Gesellschaft Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gerichts zu verklagen.
13. Salvatorische Klausel
- Sollte ein Teil dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, so bleibt der übrige Teil des Vertrages wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Stand: Juni 2012/01
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